Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 82a Absatz 8 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Vom 13. Januar 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 13.01.2009
- Fundstelle:
- GVBl. 2009, 19
Auf Grund des § 82a Absatz 8 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) geändert worden ist, wird verordnet:
§ 1Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 82a Absatz 6 Satz 1 und Absatz 7 Satz 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird auf die Senatsverwaltung für Justiz übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.