Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst Vom 9. Februar 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 09.02.2009
- Fundstelle:
- GVBl. 2009, 57
Artikel 1[Änderungsanweisungen zur Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vom 25. April 2001 (GVBl. S. 121).]
Artikel IIFür Nachwuchskräfte, deren Leistungen vor Inkrafttreten dieser Verordnung mit Noten bewertet wurden, stellt die Ausbildungsleitung die Noten auf das Punktsystem gemäß Artikel I Nummer 4 um.
Artikel IIIDiese Verordnung tritt am 1. März 2009 in Kraft.
Auf Grund des § 22 Absatz 2 des Laufbahngesetzes in der Fassung vom 16. Februar 2003 (GVBl. S. 137, 200) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.