FernUStVtrG BE · Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen Vom 28. November 1978

Ausfertigungsdatum:
28.11.1978
Fundstelle:
GVBl. 1978, 2205
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FernUStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 16. Februar 1978 unterzeichneten Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.