Verordnung zur Änderung der Zuständigkeit der Amtsgerichte in Familiensachen Vom 7. Februar 1995
- Ausfertigungsdatum:
- 07.02.1995
- Fundstelle:
- GVBl. 1995, 52
Auf Grund des Artikels 1 § 7 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung vom 6. Dezember 1933 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-4 veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 1978 (BGBl. I S. 1645), in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes und Artikel 48 Abs. 3 der Verfassung von Berlin wird verordnet:
§ 1Die bei dem Amtsgericht Charlottenburg anhängigen Familiensachen im Sinne des § 23 b des Gerichtsverfassungsgesetzes werden auf das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht - übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. März 1995 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.