Verordnung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Vom 28. Juli 2000
- Ausfertigungsdatum:
- 28.07.2000
- Fundstelle:
- GVBl. 2000, 394
(aufgehoben)
§ 2 (aufgehoben)
Auf Grund des § 41 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) wird verordnet:
§ 1Die der Landesjustizverwaltung nach Teil 2, Teil 3 und Teil 6 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland zustehenden Aufgaben und Befugnisse werden auf die Rechtsanwaltskammer Berlin übertragen.
§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.