Verordnung zur Übertragungvon Ermächtigungen nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Vom 9. Mai 2017
- Ausfertigungsdatum:
- 09.05.2017
- Fundstelle:
- GVBl. 2017, 308
Auf Grund des Artikels 24 Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) verordnet der Senat:
§ 1Die dem Senat in Artikel 24 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf die für Justiz zuständige Senatsverwaltung übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.