Verordnung über die Zuständigkeit für Benachrichtigungen über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen (ZustV-Benachrichtigung) Vom 1. September 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 01.09.2021
- Fundstelle:
- GVBl. 2021, 974
Auf Grund des § 36 Absatz 1 des Justizgesetzes Berlin vom 22. Januar 2021 (GVBl. S. 75) verordnet die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung:
§ 1Die für Justiz zuständige Senatsverwaltung ist für die Benachrichtigung über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen einer Funkzellenabfrage gemäß § 100g Absatz 3 der Strafprozessordnung zuständig, auch wenn diese verdeckten Ermittlungsmaßnahmen durch oder für eine andere Stelle innerhalb ihres Geschäftsbereichs durchgeführt wurden.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.