Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen auf Grund des Energieeinsparungsgesetzes - EnEG Vom 19. November 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 19.11.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 351
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992), wird verordnet:
§ 1Die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Abs. 2 des Energieeinsparungsgesetzes wird auf die für das Bauordnungsrecht und das Schornsteinfegerwesen zuständige Senatsverwaltung übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.