Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Beitritts des Landes Berlins zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 14. September 2012 Vom 6. Februar 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 06.02.2013
- Fundstelle:
- GVBl. 2013, 23
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Beitritt des Landes Berlin zum Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie des Freistaates Bayern über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder vom 29. November 2012 (GVBl. S. 403) wird bekannt gegeben, dass für das Land Berlin die Regelungen des Staatsvertrages nach seinem Artikel 9 Absatz 2 am 21. Dezember 2012 in Kraft getreten sind.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.