Gesetz über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Vom 11. Juli 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 11.07.2023
- Fundstelle:
- GVBl. 2023, 262
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Einwanderung[Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Einwanderung vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 685)]
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes[Änderungsanweisung zur Nummer 3 Absatz 2 der Anlage Allgemeiner Zuständigkeitskatalog zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472)]
Artikel 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.