EinwLAErGÄndG BE · Berlin

Gesetz über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Vom 11. Juli 2023

Ausfertigungsdatum:
11.07.2023
Fundstelle:
GVBl. 2023, 262
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Einwanderung[Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Einwanderung vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 685)]

Artikel

Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes[Änderungsanweisung zur Nummer 3 Absatz 2 der Anlage Allgemeiner Zuständigkeitskatalog zu § 4 Absatz 1 Satz 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472)]

Artikel

Artikel 3 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Eingangsformel EinwLAErGÄndG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.