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title: "DöGesWAkaduaAbkG BE — Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf sowie zu dem dazugehörigen Schiedsvertrag Vom 3. Februar 1971"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/doegeswakaduaabkgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DöGesWAkaduaAbkGBErahmen"
updated: "2026-05-13T12:41:28+00:00"
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# DöGesWAkaduaAbkG BE — Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf sowie zu dem dazugehörigen Schiedsvertrag Vom 3. Februar 1971

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 03.02.1971
*Fundstelle:* GVBl. 1971, 345


### Artikel

Artikel IDem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf sowie dem dazugehörigen Schiedsvertrag wird zugestimmt. Das Abkommen sowie der Schiedsvertrag werden nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel II(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.

### Eingangsformel DöGesWAkaduaAbkG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

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— Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf sowie zu dem dazugehörigen Schiedsvertrag Vom 3. Februar 1971
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-DöGesWAkaduaAbkGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
