Bekanntmachung über das Inkrafttretendes Abkommens zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) Vom 12. März 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 12.03.2018
- Fundstelle:
- GVBl. 2018, 192
Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 154) wird bekannt gegeben, dass das 3. DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. April 2018 in Kraft treten wird.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.