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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) Vom 28. Mai 2014

Ausfertigungsdatum:
28.05.2014
Fundstelle:
GVBl. 2014, 188
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel DIBTAbkÄAbk2Bek

Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen) vom 19. November 2012 (GVBl. S. 366) wird bekannt gegeben, dass das 2. DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft treten wird.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.