DIBTAbkÄAbk1Bek BE · Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttretendes Abkommens zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) Vom 29. Januar 2008

Ausfertigungsdatum:
29.01.2008
Fundstelle:
GVBl. 2008, 20
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel DIBTAbkÄAbk1Bek

Nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) vom 13. Mai 2006 (GVBl. S. 438) wird bekannt gegeben, dass das DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 am 1. Februar 2008 in Kraft tritt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.