Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 Vom 25. November 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 25.11.1992
- Fundstelle:
- GVBl. 1992, 343
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem Staatsvertrag zur Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.