Dritte Verordnung zur individuellen Regelstudienzeit auf Grund der COVID-19-Pandemie Vom 13. Januar 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 13.01.2022
- Fundstelle:
- GVBl. 2022, 19
Auf Grund des § 126a Absatz 3 des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GVBl. S. 1039) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung:
Abweichungen von der Regelstudienzeit im Wintersemester 2021/22
§ 1 Abweichungen von der Regelstudienzeit im Wintersemester 2021/22Für Personen, die im Wintersemester 2021/22 an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berliner Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.
Inkrafttreten
§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.