Verordnung zur Einführung eines Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Berliner Zivilgerichtsbarkeit (Commercial Court Verordnung - CCVO) Vom 1. April 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 01.04.2025
- Fundstelle:
- GVBl. 2025, 191
Auf Grund des § 119b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und 3, Absatz 4 und 5 sowie des § 184a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Einrichtung eines Commercial Courts
§ 1 Einrichtung eines Commercial Courts(1) Bei dem Kammergericht wird ein Zivilsenat oder werden mehrere Zivilsenate als Commercial Court eingerichtet. Der Commercial Court ist in den Fällen des § 119b Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes im ersten Rechtszug zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert ab 500 000 Euro zwischen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen. Ausgenommen sind Streitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.(2) Dem Commercial Court wird die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Berufung und der Beschwerde gegen Entscheidungen der gemäß § 2 eingerichteten Commercial Chambers zugewiesen.
Einführung der Gerichtssprache Englisch, Commercial Chambers
§ 2 Einführung der Gerichtssprache Englisch, Commercial Chambers(1) Bei dem Landgericht Berlin II werden Verfahren in Sachgebieten, die die Zuständigkeit des Commercial Courts gemäß § 1 Absatz 1 begründen, unter den Voraussetzungen des § 184a Absatz 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes durch eine oder mehrere hierfür bestimmte Zivilkammern oder Kammern für Handelssachen (Commercial Chambers) vollständig in englischer Sprache geführt.(2) Bei dem Kammergericht werden die vor dem Commercial Court nach § 1 geführten Verfahren sowie die Verfahren der für Berufungen und Beschwerden über Entscheidungen der Commercial Chambers des Landgerichts Berlin II zuständigen Zivilsenate unter den Voraussetzungen des § 184a Absatz 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes vollständig in englischer Sprache geführt.
Subdelegation
§ 3 SubdelegationDie für Justiz zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 119b Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4 und § 184a Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu erlassen.
Inkrafttreten
§ 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2025 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.