Verordnung zur Konzentration der Zuständigkeit für die Feststellung der Vergütungshöhe für berufliche Betreuer Vom 20. Dezember 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2022
- Fundstelle:
- GVBl. 2022, 741
Auf Grund des § 8 Absatz 4 Satz 1 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. S. 882) verordnet der Senat:
§ 1Die Zuständigkeit für Entscheidungen nach § 8 Absatz 3 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes wird im Bezirk des Kammergerichts der Präsidentin oder dem Präsidenten des Amtsgerichts Lichtenberg zugewiesen.
§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.