BrexitÜGBek BE · Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Berliner Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) Vom 12. Februar 2020

Ausfertigungsdatum:
12.02.2020
Fundstelle:
GVBl. 2020, 68
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BrexitÜGBek

Gemäß § 3 Satz 2 des Berliner Brexit-Übergangsgesetzes vom 20. März 2019 (GVBl. S. 235) wird bekannt gegeben, dass das von dem Abgeordnetenhaus - 18. Wahlperiode - in der 38. Sitzung am 7. März 2019 beschlossene Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.