Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Berliner Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) Vom 12. Februar 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 12.02.2020
- Fundstelle:
- GVBl. 2020, 68
Gemäß § 3 Satz 2 des Berliner Brexit-Übergangsgesetzes vom 20. März 2019 (GVBl. S. 235) wird bekannt gegeben, dass das von dem Abgeordnetenhaus - 18. Wahlperiode - in der 38. Sitzung am 7. März 2019 beschlossene Berliner Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Berliner Brexit-Übergangsgesetz - BerlBrexitÜG) am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.