BRAO§33ErmÜV BE · Berlin

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung nach § 33 Absatz 2 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung Vom 17. Juli 2012

Ausfertigungsdatum:
17.07.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 246
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BRAO§33ErmÜV

Auf Grund des § 33 Absatz 2 Satz 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 33 Absatz 2 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung wird auf die für Justiz zuständige Senatsverwaltung übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.