Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts Vom 19. November 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 19.11.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 350
Auf Grund von § 3 Abs. 7 Satz 2, § 10 Abs. 3 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 3, § 28 Halbsatz 2 und § 58 Abs. 2 Satz 2 des Börsengesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) wird verordnet:
§ 1Die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 7 Satz 2, § 10 Abs. 3 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 3, § 28 Halbsatz 2 und § 58 Abs. 2 Satz 2 des Börsengesetzes wird auf die Börsenaufsichtsbehörde übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Börsengesetzes vom 18. August 1998 (GVBl S. 235) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.