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title: "BörsBRZusG BE — Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien Hansestadt Bremen über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin-Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen Vom 13. März 2003"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/boersbrzusgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BörsBRZusGBErahmen"
updated: "2026-05-13T12:31:01+00:00"
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# BörsBRZusG BE — Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien Hansestadt Bremen über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin-Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen Vom 13. März 2003

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 13.03.2003
*Fundstelle:* GVBl. 2003, 126


### Eingangsformel BörsBRZusG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1Dem am 13./17. Januar 2003 unterzeichneten Staatsvertrag über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin-Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen*.

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— Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien Hansestadt Bremen über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin-Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen Vom 13. März 2003
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BörsBRZusGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
