BezGrÄndV BE 12 · Berlin

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 12. August 2014

Ausfertigungsdatum:
12.08.2014
Fundstelle:
GVBl. 2014, 322
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BezGrÄndV

Auf Grund des § 1 Absatz 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) verordnet mit Zustimmung der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg der Senat:

§ 1

§ 1Die Grenze des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird im Bereich Columbiadamm/Züllichauer Straße/Lilienthalstraße wie folgt geändert: 1. Das Flurstück 945 der Gemarkung Kreuzberg, Flur 4 mit einer Größe von 8.037 m2 wird dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zugeordnet.2. Die Flurstücke 87, 88, 91, 92, 93, 94 und 95 der Gemarkung Tempelhof, Flur 10 mit den Flächen 31 m2, 2.014 m2, 5.556 m2, 29.081 m2, 16.270 m2, 24.265 m2 und 3.512 m2 werden dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zugeordnet.

§ 2

§ 2Die Vermessungsämter der von den Grenzänderungen betroffenen Bezirke haben die in § 1 bezeichneten Grenzen kartenmäßig dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Sie ist beim Landesarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.

§ 3

§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.