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title: "BettelKiVerbV BE — Verordnung über das Verbot des Bettelnsvon Kindern und in Begleitung von Kindern Vom 22. Dezember 2015"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/bettelkiverbvbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BettelKiVerbVBErahmen"
updated: "2026-05-13T12:27:05+00:00"
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# BettelKiVerbV BE — Verordnung über das Verbot des Bettelnsvon Kindern und in Begleitung von Kindern Vom 22. Dezember 2015

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 22.12.2015
*Fundstelle:* GVBl. 2016, 2


### Eingangsformel BettelKiVerbV

Auf Grund der §§ 55 und 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Gesetz vom 7. April 2015 (GVBl. S. 66) geändert worden ist, verordnet der Senat:

### § 1 — Geltungsbereich

§ 1 GeltungsbereichDiese Verordnung gilt für alle öffentlichen Straßen, öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und sonstigen Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, der öffentlichen Benutzung dienen oder auf, an oder in denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.

### § 2 — Verbot

§ 2 Verbot(1) Das Betteln von Kindern und in Begleitung von Kindern ist verboten. (2) Im Sinne dieser Verordnung sind Kinder Personen, die noch nicht vierzehn Jahre alt sind.

### § 3 — Ordnungswidrigkeiten

§ 3 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 Absatz 1 in Begleitung von Kindern bettelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

### § 4 — Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Diese Verordnung tritt zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

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— Verordnung über das Verbot des Bettelnsvon Kindern und in Begleitung von Kindern Vom 22. Dezember 2015
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BettelKiVerbVBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
