13. LBesÄndG · Berlin

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts (13. Landesbesoldungsrechtsänderungsgesetz - 13. LBesÄndG) Vom 6. Oktober 1999

Ausfertigungsdatum:
06.10.1999
Fundstelle:
GVBl. 1999, 542
7 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel 13.

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel

Artikel IÄnderung des Landesbesoldungsgesetzes [Änderungsanweisungen zum Landesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160).]

Artikel

Artikel IIÄnderung der Lehrkräftezulagenverordnung [Änderungsanweisungen zur Lehrkräftezulagenverordnung vom 10. Februar 1981 (GVBl. S. 292).]

Artikel

Artikel IIISchlussvorschriften

§ 1

Neubekanntmachung

§ 1 Neubekanntmachung Die Senatsverwaltung für Inneres wird ermächtigt, das Landesbesoldungsgesetz und die Lehrkräftezulagenverordnung in den nunmehr geltenden Fassungen mit jeweils neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlautes zu beseitigen.

§ 2

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

§ 2 Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie auf Artikel II beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.