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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Berufung von berufsständischen Richterinnen und Richtern nach dem Steuerberatungsgesetz Vom 8. Dezember 2020

Ausfertigungsdatum:
08.12.2020
Fundstelle:
GVBl. 2020, 1497
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BerufRiStBerGErmÜtrV

Auf Grund des § 99 Absatz 7 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1

§ 1Die in § 99 Absatz 7 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf die für Justiz zuständige Senatsverwaltung übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.