Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Berufung von berufsständischen Richterinnen und Richtern nach dem Steuerberatungsgesetz Vom 8. Dezember 2020
- Ausfertigungsdatum:
- 08.12.2020
- Fundstelle:
- GVBl. 2020, 1497
Auf Grund des § 99 Absatz 7 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, verordnet der Senat:
§ 1Die in § 99 Absatz 7 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung wird auf die für Justiz zuständige Senatsverwaltung übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.