BergBehStVtrG BE 2024 · Berlin

Gesetz zur Neufassung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten Vom 27. Juni 2024

Ausfertigungsdatum:
27.06.2024
Fundstelle:
GVBl. 2024, 427
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BergBehStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zu dem Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zu dem Staatsvertrag(1) Dem von dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 28. Februar 2024 und von dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg am 6. Februar 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

§ 2 Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes[Änderungsanweisungen]

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.