Bekanntmachung über die Haftung des Landes Berlin für seine Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Griechenland Vom 19. Dezember 1957
- Ausfertigungsdatum:
- 19.12.1957
- Fundstelle:
- GVBl. 1957, 1826
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung öffentlicher Gewalt vom 1. August 1909 (GS. S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch das am 23. Februar 1946 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch von Griechenland und das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Berlin, den 19. Dezember 1957. Der Senat von Berlin Brandt Dr. Kielinger Regierender Bürgermeister Senator für Justiz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.