BBergGErmÜtrV BE · Berlin

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz Vom 28. Mai 1982

Ausfertigungsdatum:
28.05.1982
Fundstelle:
GVBl. 1982, 965
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BBergGErmÜtrV

Auf Grund des § 32 Abs. 3 und des § 68 Abs. 1 Satz 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310 / GVBl. S. 1648) wird verordnet:

§ 1

§ 1Die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 32 Abs. 1 und 2 des Bundesberggesetzes und zum Erlaß von Bergverordnungen nach den §§ 65 bis 67 des Bundesberggesetzes werden auf das für das Bergrecht zuständige Mitglied des Senats übertragen. Vor dem Erlaß einer Bergverordnung ist den fachlich betroffenen Berufsgenossenschaften Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.