BauAufgZuwV · Berlin

Verordnung über die Zuweisung von Bauaufsichtsaufgaben bei Bezirksvorhaben an die Bezirke (BauAufgZuwV) Vom 8. September 2009

Ausfertigungsdatum:
08.09.2009
Fundstelle:
GVBl. 2009, 431
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BauAufgZuwV

Auf Grund des § 2 Absatz 4 Satz 2 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVB1. S. 930), das zuletzt durch Artikel V des Gesetzes vom 15. Dezember 2007 (GVB1. S. 604) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

Zuweisung bauaufsichtlicher Ordnungsaufgaben an die Bezirke

§ 1 Zuweisung bauaufsichtlicher Ordnungsaufgaben an die BezirkeDie Ordnungsaufgaben der Bauaufsicht und der Feuersicherheitsaufsicht sind abweichend von Nummer 1 Absatz 1 Buchstabe e des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben bezüglich der Bauten der Länder insoweit den Bezirken zugewiesen, als Bauten der Berliner Bezirksverwaltungen betroffen sind, soweit nicht einer der Fälle des § 76 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVB1. S. 495), die zuletzt durch § 9 des Gesetzes vom 7. Juni 2007 (GVB1. S. 222) geändert worden ist, gegeben ist.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 15. September 2009 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.