Verordnung zur Bestimmung des Landes Berlin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201a des Baugesetzbuchs (Angespannter-Wohnungsmarkt-Verordnung - AWohnV) Vom 16. November 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 16.11.2021
- Fundstelle:
- GVBl. 2021, 1283
Auf Grund des § 201a Satz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I. S. 4147) geändert worden ist, verordnet der Senat:
§ 1Das Land Berlin ist ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne von § 201a des Baugesetzbuchs. Die Begründung zu dieser Verordnung wird im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben.
§ 2Das Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgt am Montag der dritten auf die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin folgenden Kalenderwoche. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.