AkadAuflStVtrG BE · Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste Vom 11. Oktober 2005

Ausfertigungsdatum:
11.10.2005
Fundstelle:
GVBl. 2005, 538
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel AkadAuflStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 26. Juni 2005 in Potsdam und am 15. Juli 2005 in Berlin unterzeichneten Staatsvertrag über die Auflösung der von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie der Künste wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.