AGZustG BE · Berlin

Gesetz zur Regelung der Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten Vom 16. November 2007

Ausfertigungsdatum:
16.11.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 579
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel AGZustG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Die Senatsverwaltung für Justiz wird ermächtigt, im Bezirk des Kammergerichts durch Rechtsverordnung die Zuweisung amtsgerichtlicher Geschäfte für die Bezirke mehrer Amtsgerichte an eines von ihnen zu regeln.

§ 2

§ 2Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.