AGHohenschönV BE · Berlin

Verordnung über die Errichtung der Zweigstelle Hohenschönhausen des Amtsgerichts Lichtenberg Vom 26. November 2008

Ausfertigungsdatum:
26.11.2008
Fundstelle:
GVBl. 2008, 446
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel AGHohenschönV

Auf Grund des § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 23. März 1992 (GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 30. März 2006 (GVBl. S. 300), wird verordnet:

§ 1

Errichtung der Zweigstelle

§ 1 Errichtung der Zweigstelle (1) Das bisherige Amtsgericht Hohenschönhausen wird als Zweigstelle des Amtsgerichts Lichtenberg errichtet. Die Zweigstelle führt die Bezeichnung Amtsgericht Lichtenberg, Zweigstelle Hohenschönhausen. (2) Die Zweigstelle ist in ihrem Gerichtsbezirk vorbehaltlich der Geschäftsverteilung für sämtliche amtsgerichtlichen Geschäfte zuständig. Ausgenommen sind die Angelegenheiten, deren Erledigung durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmten Gerichten übertragen ist. Die örtliche Zuständigkeit der Zweigstelle umfasst den ehemaligen Bezirk Hohenschönhausen und den Bezirk Marzahn-Hellersdorf.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Berlin, den 26. November 2008 Senatsverwaltung für Justiz Gisela von der Aue

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.