Verordnung zur Bestimmung der für den Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Abs. 4 WEG zuständigen Stelle Vom 11. Dezember 2007
- Ausfertigungsdatum:
- 11.12.2007
- Fundstelle:
- GVBl. 2007, 682
Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) vom 15. März 1951 (BGBl. I S. 175, 209), das zuletzt durch Gesetz vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 370) geändert worden ist, wird verordnet:
§ 1Die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung wird als die für den Erlass von Rechtsverordnungen gemäß § 7 Abs. 4 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) zuständige Stelle bestimmt.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.