zweiter_rundfunkaend_stv · Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 1995

Amtliche Abkürzung:
zweiter_rundfunkaend_stv
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem in Berlin am 22. Juni 1995 unterzeichneten Zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben. Potsdam, den 26. Oktober 1995 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.