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title: "wirtschaftspruefobebb_g_1996 — Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/bb/wirtschaftspruefobebb-g-1996"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Brandenburg"
language: "de"
source: "https://bravors.brandenburg.de/gesetze/wirtschaftspruefobebb_g_1996"
updated: "2026-05-13T16:05:38+00:00"
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# wirtschaftspruefobebb_g_1996 — Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg

**Landesrecht Brandenburg**


### § 1

Dem am 18. März 1996 unterzeichneten Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen. Potsdam, den 7. Juni 1996 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Abkommen

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— Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg
Amtliche Fassung: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/wirtschaftspruefobebb_g_1996
Quelle: bravors.brandenburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
