Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg
- Amtliche Abkürzung:
- wirtschaftspruefobebb_g_1996
Dem am 18. März 1996 unterzeichneten Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen. Potsdam, den 7. Juni 1996 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Abkommen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.