Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
- Amtliche Abkürzung:
- vierter_rundfunkaend_stv
Dem am 31. August 1999 unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem Artikel 1 § 5 a Abs. 4, § 20 Abs. 4 und, hinsichtlich des Teleshopping, § 44 Abs. 6 sowie der Tag, an dem die übrigen Vorschriften des Staatsvertrages, jeweils nach Artikel 8 Abs. 2 Satz 1 des Staatsvertrages, in Kraft treten, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 23. März 2000 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - Deutschlandradio-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.