uevduengerecht · Brandenburg

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Düngerechts

Amtliche Abkürzung:
uevduengerecht
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 6 der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger, § 13 Absatz 2 und § 13a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 und 7 der Düngeverordnung, § 7 Absatz 3 der Stoffstrombilanzverordnung, § 6 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes in Verbindung mit dem Düngegesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Düngegesetz sowie der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden auf das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen. Einzelnorm

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 31. August 2020 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Axel Vogel

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.