uesggewbestv · Brandenburg

Verordnung zur Bestimmung von Gewässern und Gewässerabschnitten für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten (Überschwemmungsgebietsgewässer-Bestimmungsverordnung - ÜSGGewBestV)

Amtliche Abkürzung:
uesggewbestv
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1Gewässer

und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind

Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind, sind die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Gewässer und Gewässerabschnitte. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung. Einzelnorm

§ 2Inkrafttreten

, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und Gewässerabschnitte vom 17. Dezember 2009 (GVBl. II Nr. 47) außer Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 18. März 2019 Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Jörg Vogelsänger Anlagen1Anlage (zu § 1) - Gewässer und Gewässerabschnitte, an denen Überschwemmungsgebiete auszuweisen sind 309.7 KB

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.