Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Tierzuchtgesetz
- Amtliche Abkürzung:
- tzguev
Die Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 9 Absatz 2 und § 19 Absatz 2 des Tierzuchtgesetzes, nach § 6 Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes in Verbindung mit dem Tierzuchtgesetz und nach § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierzuchtgesetz werden auf das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen. Einzelnorm
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Tierzuchtgesetz vom 7. Februar 2013 (GVBl. II Nr. 17) außer Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 28. August 2019 Die Landesregierung des Landes Brandenburg Der Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Jörg Vogelsänger
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.