Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zur Durchführung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz-Ermächtigungsübertragungsverordnung - TierErzHaVerbGErmÜV)
- Amtliche Abkürzung:
- tiererzhaverbgzv_2016
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.