Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung
- Amtliche Abkürzung:
- stv_hochschulzulassung_2008
Dem im Land Brandenburg am 10. April 2008 unterzeichneten Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 3. Dezember 2008 Der Präsidentdes Landtages Brandenburg Gunter Fritsch zum Staatsvertrag
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.