studienplaetzestv_g_2006 · Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 22. Juni 2006 über die Vergabe von Studienplätzen

Amtliche Abkürzung:
studienplaetzestv_g_2006
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem in Berlin am 22. Juni 2006 unterzeichneten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 6. Dezember 2006 Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch zum Staatsvertrag

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.