Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen
- Amtliche Abkürzung:
- studienakkreditierung
Dem in Berlin am 1. Juni 2017 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm
Die Rechtsverordnungen nach Artikel 4 und Artikel 16 Absatz 2 des Staatsvertrages erlässt das für Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung. Einzelnorm
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Absatz 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 14. Dezember 2017 Die Präsidentindes Landtages Brandenburg Britta Stark zum Staatsvertrag Anlagen1Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) 779.2 KB
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.