SozSchV · Brandenburg

Verordnung über die Schiedsstelle nach § 81 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe-Schiedsstellenverordnung - SozSchV)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.