Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Medienaufsichtsgesetzes
- Amtliche Abkürzung:
- sechster_rundfunkaend_stv
1Zustimmung zum Vertrag
Dem am 21. Dezember 2001 unterzeichneten Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
3In-Kraft-Treten
(1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tage in Kraft, an dem der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt. (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft. (3) Der Tag, an dem der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den10. Juni 2002 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag zum Staatsvertrag - Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.