sars_cov_2_quarvaufheb · Brandenburg

Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

Amtliche Abkürzung:
sars_cov_2_quarvaufheb
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1Aufhebung

Die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 3. Februar 2021 (GVBl. II Nr. 14), die zuletzt durch die Verordnung vom 27. April 2021 (GVBl. II Nr. 42) geändert worden ist, wird aufgehoben. Einzelnorm

§ 2Übergangsregelung

Auf Personen, die vor dem 13. Mai 2021 in das Gebiet des Landes Brandenburg eingereist sind, sind die Regelungen der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 3. Februar 2021 (GVBl. II Nr. 14), die zuletzt durch die Verordnung vom 27. April 2021 (GVBl. II Nr. 42) geändert worden ist, bis zum Ablauf von 14 Tagen nach der Einreise weiter anzuwenden; Erleichterungen und Ausnahmen nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung bleiben unberührt. Einzelnorm

§ 3Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 18. Mai 2021 Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz In Vertretung Anna Heyer-Stuffer

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.