rundfunk_stv · Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (ORB-Gesetz)

Amtliche Abkürzung:
rundfunk_stv
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Das Nähere zur Durchführung des Staatsvertrages wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Staatsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 1 am 1. Januar 1992 in Kraft, wenn er nicht gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 2 gegenstandslos wird. Über das Inkrafttreten des Staatsvertrages erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg. Potsdam, den 6. Dezember 1991 Der Ministerpräsidentdes Landes Brandenburg Dr. Manfred Stolpe zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.