Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland (ORB-Gesetz)
- Amtliche Abkürzung:
- rundfunk_stv
Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Das Nähere zur Durchführung des Staatsvertrages wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Staatsvertrag tritt gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 1 am 1. Januar 1992 in Kraft, wenn er nicht gemäß seinem Artikel 7 Abs.3 Satz 2 gegenstandslos wird. Über das Inkrafttreten des Staatsvertrages erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg. Potsdam, den 6. Dezember 1991 Der Ministerpräsidentdes Landes Brandenburg Dr. Manfred Stolpe zum Staatsvertrag - Rundfunkstaatsvertrag zum Staatsvertrag - ARD-Staatsvertrag zum Staatsvertrag - ZDF-Staatsvertrag
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: bravors.brandenburg.de.